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Schlagfallen verbieten
So, 25.11.12

Schlagfallen verbieten

Seit dem 26. Juli 2002 ist der Tierschutz als staatliches Ziel in Art 20a GG festgeschrieben. In § 1 desTierschutzgesetzes heißt es: “Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oderSchäden zufügen.” Weiter heißt es in § 4 des Tierschutzgesetzes: “Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung odersonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötetwerden.” Klar ist, dass Schlagfallen als Totfangfallen, weder den Gesetzen des Tierschutzes noch desArtenschutzes gerecht werden.Schlagfallen sind schlecht für den Artenschutz, denn sie fangen nicht selektiv. Sehr oft geraten Tiere in die Falledie gar nicht Ziel sind. Falsch gefangene Tiere können nicht wieder lebendig gemacht werden. Schlagfallen sindnicht tierschutzgerecht. Nicht selten kommt es vor, dass Tiere durch die Schlagfalle nicht sofort getötet werden,sondern schwer verletzt werden. Die Tiere erleiden in diesem Fall über Minuten oder gar mehrere StundenQualen bis sie letztendlich verenden. Immer wieder geraten Haustiere, wie zum Beispiel Hunde, in solche Fallenund sterben. Doch auch Menschen werden durch solche Fallen schwer verletzt und haben unter den Folgen derVerletzung Jahre oder gar ein Leben lang zu leiden. Fest steht: Schlagfallen sind eine Gefährdung für Menschund Tier.Die Grüne Jugend Baden-Württemberg spricht sich deshalb für ein Verbot von Schlagfallen jeglicher Art aus undfordert die Landesregierung folglich auf, das Landesjagdgesetz dahingehend zu ändern. Mit einem einfachenVerbot durch das Landesjagdgesetz ist es jedoch nicht getan. Auch der Vertrieb und der Besitz von Schlagfallenmüssen verboten werden. Denn obwohl die Verwendung von sogenannten „Tellereisen“ – einer besondersgefährlichen Schlagfalle, die bereits bei Tritt auslöst – durch eine EU-weite Verordnung verboten ist, kommendiese immer wieder illegal zur Anwendung. Ferner fordert die Grüne Jugend bei allen in freier Naturaufgestellten Fallen eine Kennzeichnung, anhand welcher sich Fallensteller*innen eindeutig identifizierenlassen. Damit soll der illegalen Aufstellung und der missbräuchlichen Verwendung von Fallen vorgebeugtwerden.Darüber hinaus müssen Fallensteller*innen verpflichtet werden ihre aufgestellten Fallen mindestens einmaltäglich zu kontrollieren. Dies ist speziell bei lebend-fangenden Fallen wichtig, bei welchen die Tiere zwar nichtverletzt werden, aber dennoch einer gewaltigen Stresssituation ausgesetzt sind. Wir fordern dieLandesregierung dazu auf, das Thema über die Fachminister*innenkonferenz, sowie den Bundesrat, auf diebundespolitische Agenda zu bringen, damit im gesamten Bundesgebiet ein Verbot von Schlagfallen eingeführtwird und in allen Bundesländern in dieser Hinsicht einheitliche Regelungen im Jagdrecht geschaffen werden.