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Reform des UrheberInnenrechts
So, 25.11.12

Reform des UrheberInnenrechts

REFORM DES URHEBERINNENRECHTS

Das UrheberInnenrecht muss reformiert werden. Die momentane Rechtslage, die aus einer Zeit stammt, in derdas Kopieren von Werken noch mit viel Aufwand verbunden war und Computer in jedem Haushalt undenkbarschienen, muss an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Diese Anpassung muss den Vorstellungender GRÜNEN JUGEND von einer gerechten Teilhabe und einem gesamtgesellschaftlichen Mitwirken aufAugenhöhe am Kulturschaffungsprozess entsprechen.Recht auf Vergütung:Wir sind davon überzeugt, dass allen Künstler_innen eine faire Bezahlung für ihr Werk zusteht. Die Idee einerKulturflatrate ist grundsätzlich zu begrüßen, wobei das von der Grünen Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenGutachten abgewartet werden muss. Zudem wollen wir, dass kommerzielle Streamingseiten undFilesharingplattformen gesetzlich verpflichtet werden, einen angemessenen Betrag an dieVerwertungsgesellschaften und somit an die Künstler_innen abzutreten. Es müssen klare gesetzliche Regelngeschaffen werden, um dafür zu sorgen, dass sich niemand an den Werken anderer bereichern kann, ohne dassder/die UrheberIn ebenfalls davon profitiertGegen eine Abmahnkultur: Private Haushalte sehen sich einer Flut von Abmahnungen auf Grund von Verstößen gegen dasUrheber_innenrecht ausgesetzt. Inhalteanbieter_innen lobbyieren für mehr Kontrolle und gegen ein freies Netz.Die Urheber_innen, die darin unter Umständen gewisse Hoffnungen setzen, profitieren kaum durch diesenAktionismus. Der missbräuchlichen Nutzung von Abmahnungen muss effektiv ein Riegel vorgeschoben werden,eine funktionierende Deckelung der Abmahnkosten ist notwendig. Um dies konsequent umsetzen zu können,fordern wir wie vollständige Legalisierung von nicht kommerziellem Filesharing bei gleichzeitigerBerücksichtigung unserer früheren Forderung nach einer angemessenen Vegütung für die UrheberInnen.Verarbeitung von Werken:Auch muss das Kreieren von Remixes, Mashups oder Parodien entkriminalisiert werden. Entstehen diese unternicht kommerziellen Absichten, müssen sie rechtssicher möglich sein, da dies auch Formen der Kunst sind. Nurso kann die Freiheit der Kunst gewahrt werden. Dabei sollte aber durch eine Informationspflicht derNeubearbeiterInnen an die RechteinhaberInnen gewährleistet werden, dass letztere sich von denVerarbeitungen abgrenzen können. Insgesamt muss der Unterschied zwischen dem ursprünglichen Werk undder Bearbeitung eindeutig erkennbar sein. Für jede kommerzielle Nutzung einer Verarbeitung soll weiterhingelten, dass die ursprünglichen Rechteinhaber_innen über deren Verwendung entscheiden können und an denEinnahmen beteiligt werden müssen.Schutzfristen:Des Weiteren fordern wir, die Schutzfristen für Werke auf einen international möglichst geringen Zeitraumfestzusetzen. Dafür ist für uns höchstens eine Zeitspanne von bis zu 50 Jahren nach dem Tod tolerierbar. Dochauch das ist zu lange, darum müssen langfristig die Internationalen Abkommen, die diese Grenze festlegen,geändert werden (Berner Übereinkunft, TRIPS). Unsere Beweggründe sind hier, dass die Einnahmen aus denWerken das Auskommen der UrheberInnen sicher sollen und nicht zur Finanzierung ihrer Erben undinsbesondere Ihrer Verleger weit über den Tod der UrheberInn hinaus dienen sollen.Total-Buy-Out verhindern:Total Buy-out Verträge sind ein Phänomen, unter dem besonders junge KünstlerInnen leiden, die sich soerhoffen, bekannter zu werden. Wir erkennen, dass es legitime Gründe für Buy-out Verträge geben kann,fordern aber diese gesetzlich auf maximal 15 Jahre zu beschränken. Nach dieser Zeit gehen alle Nutzungs- undVerwertungsrechte an die/den UrheberIn zurück.GEMA reformieren und das Oligopol der Verwertungsgesellschaften brechen:Die GEMA steht medial in der Kritik. Nicht alles davon ist zutreffend. Verwertungsgesellschaften sind notwendig als PartnerInnen der Kreativen. Doch die GEMA muss sich Kritik an ihren Strukturen und ihremöffentlichen Auftreten gefallen lassen. Wir fordern die GEMA auf, sich demokratischer zu organisieren, und dieflexible Nutzung von freien Lizenzen (z.B. Creative Commons) zu ermöglichen. AndereVerwertungsgesellschaften (z.B. die VG Wort) machen dies bereits vor. Daher sollten kleinereVerwertungsgesellschaften aktiv gefördert werden, denn oft treten sie gezielter für die Rechte ihrer Mitgliederein. Hier unterstützen wir die Forderung der EU Kommission nach Wettbewerb zwischen Verwertungsgesellschaften.