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Protestaktion in Mannheim: Alle Abschiebungen während Corona aussetzen!
Do, 25.2.21

Protestaktion in Mannheim: Alle Abschiebungen während Corona aussetzen!

Bei einer Protestaktion in der Mannheimer Innenstadt hat die Grüne Jugend Baden-Württemberg (GJBW) einen generellen Abschiebestopp während der Corona-Pandemie gefordert. „Unsere Botschaft an Bundesinnenminister Seehofer und Landesinnenminister Strobl ist klar: Jede Abschiebung, die während einer Pandemie stattfindet, ist eine zu viel und widerspricht jeder Form von Menschenwürde", sagte die Landessprecherin Sarah Heim am Donnerstag. „Beim Anblick einer Rettungsweste erinnern wir uns an die Not von Flüchtlingen im Mittelmeer. In Not geraten sie nun wieder, wenn sie in ihre Heimatländer abgeschoben werden – ohne Rücksicht auf Corona-Ausbreitungen, Bürgerkriege und drohende Verfolgung.“ Mit orangen Rettungswesen haben Teilnehmende der Protestaktion die Wörter „Wir haben Platz“ auf den Alten Messplatz in Mannheim gelegt.

„Immer wieder werden unverantwortliche Abschiebungen aus Baden-Württemberg durchgeführt“, sagte Heim – unter anderem mit Blick auf einen schweren Fall mit zwei betroffenen Minderjährigen im Dezember. Ende des vergangenen Jahres wurden die zwölf und sechzehn Jahre alten Geschwister ohne Vorwarnung aus ihrer Jugendhilfeeinrichtung im Kreis Böblingen mitgenommen. Ziel ihres Abschiebeflugs: Albanien. „Nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich ist der Vorgang bedenklich“, sagte Heim. Weder sei vorab der Vormund informiert worden, ebenso wenig wurden die Jugendlichen wie vorgeschrieben in eine Notfallaufnahme für schutzbedürftige Kinder gebracht – stattdessen landeten sie in einer Polizeistation.

Der Co-Landessprecher Deniz Gedik machte auf die Verantwortung aufmerksam, die Deutschland bei der Eindämmung des Corona-Virus einnimmt: „Wir müssen für alle Menschen sorgen. Das ist unsere humanitäre Pflicht! Es ist unverantwortlich, Menschen in Corona-Risikogebiete abzuschieben. Unabhängig von der gesundheitlichen Gefährdung stehen die Menschen vor Ort angekommen aber oft vor existenziellen Problemen.“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat dies bereits in seinem Urteil bestätigt. So dürfen alleinstehende Männer nicht nach Afghanistan abgeschoben werden, wenn die Rückkehrer ohne soziales Netz keine Chance haben vor Ort Arbeit zu finden und damit die Sicherung der eigenen Existenz unmöglich werde.