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Briefwahl
Briefwahl? So geht's!
Wie?

Die Briefwahlunterlagen könnt ihr mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Vordruck oder in der Regel auch direkt über das Internet bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung anfordern. Die Briefwahlunterlagen müssen möglichst frühzeitig angefordert werden. Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht. Die Briefwahlunterlagen werden übersandt, sobald die Stimmzettel vorliegen. Bei der Ausübung der Briefwahl ist es wichtig die mitübersandten Hinweise genau zu beachten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Stimmabgabe ungültig ist!

Wann?

Die Briefwahl wird ab dem 8. Februar möglich sein. Der rote Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle sein.

Wichtig!

Für die rechtzeitige Rücksendung der Unterlagen seid ihr selbst zuständig. Zu spät abgeschickte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Bei Versand durch ein Postunternehmen innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag vor der Wahl aufgegeben werden, da sonst nicht mit einer rechtzeitigen Zustellung gerechnet werden kann. Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief möglichst bald bei einem Postamt per Luftpostbeförderung aufgegeben werden. Es ist auch möglich den Wahlbrief direkt bei der angegebenen Stelle abzugeben. Dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn der rechtzeitige Eingang bei Versand durch das Postunternehmen nicht mehr sicher ist. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden.