Offener Brief: Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz!
An alle Oberbürgermeister, Bürgermeister und DezernentInnen
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Baden-Württemberg
Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz:
Lesben, Schwule, Transgender und Intersexuelle in die Verfassung!
Liebe Freundinnen und Freunde,
anlässlich der Bundesratsinitiative der drei Stadt-Staaten Berlin, Bremen und Hamburg zur Ergänzung des Gleichheitsartikels des Grundgesetzes (Artikel 3 Abs. 3 GG) um das Merkmal der sexuellen Identität wollen wir uns heute mit diesem offenen Brief an Euch wenden.
Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität geht in vielen Lebensbereichen weiter, auch wenn das Problembewusstsein dafür zu schwinden scheint. Für die GRÜNE JUGEND Baden-Württemberg ist jedoch klar: Alles andere als volle Gleichstellung ist und bleibt Diskriminierung! - Wir wollen, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität anerkannt werden.
Die schwarz-gelbe Landesregierung ist in der Gleichstellungspolitik nicht nur untätig, sondern schreibt die Fortsetzung von Diskriminierung und Ungleichbehandlung sogar gesetzlich fest. Jüngstes Beispiel hierfür ist die Anwendung der Länderöffnungsklausel beim Ausführungsgesetz zur LebenspartnerInnenschaft: Die Standesämter bleiben Lesben und Schwulen für die Eintragung von LebenspartnerInnenschaften vielerorts in Baden-Württemberg weiterhin verschlossen, stattdessen werden sie in schmucklose Hinterzimmer von Landratsämtern verbannt.
Überträgt man diese Befunde auf die Bundesebene, dann muss man leider auch davon ausgehen, dass von einer schwarz-gelben Bundesregierung bei der rechtlichen und gesellschaftlichen Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Transgendern und Intersexuellen kaum etwas zu erwarten sein wird. Umso wichtiger ist es, gesellschaftlich für ein Klima der Toleranz und Anerkennung einzutreten.
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) hat die sehr erfolgreiche und unserer Meinung nach sehr unterstützenswerte Kampagne „3 +“ initiiert. Die Forderung nach einer Ergänzung des Gleichheitsartikels findet hier parteiübergreifend Unterstützung durch viele Bürgerinnen und Bürger, Prominente aus Politik, Kunst und Kultur sowie AkteurInnen der Zivilgesellschaft.
In dem Aufruf zur Kampagne heißt es wörtlich: „In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 GG soll es in Zukunft auch heißen: "Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden."
Auf Europäischer Ebene ist das schon Standard. Die EU-Grundrechtecharta enthält bereits ein Verbot der Benachteiligung aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Sie ist vom Bundestag und vom Bundesrat mit großer Mehrheit gebilligt worden. Warum soll dies im deutschen Grundgesetz nicht möglich sein?“
Eine ganze besondere UnterstützerInnen-Rubrik auf der Kampagnen-Homepage www.artikeldrei.de ist die „Townhall of Fame“. Hier zeigen Stadtoberhäupter ihre Unterstützung für die Kampagne. In der Liste finden sich von grüner Seite Karoline Linnert (Bremen), Wolfgang Erichson (Heidelberg), Lorenz Bahr (Wuppertal) und viele andere.
Es würde uns sehr freuen, wenn auch Ihr als Grüne in baden-württembergischen Rathausspitzen die Kampagne des LSVD unterstützen würdet. Die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von Minderheiten ist ein Kernstück grüner Politik und die oben bereits genannte Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Gleichheitsartikels des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität braucht eine breite Unterstützung, um eine Aussicht auf Erfolg haben zu können.
Wir freuen uns über Eure Rückmeldungen!
Mit junggrünen Grüßen aus dem
Landesvorstand der Grünen Jugend Baden-Württemberg,
Oliver Hildenbrand, Landesvorsitzender
Agnieszka Malczak MdB, Landesvorsitzende